
Richter spricht alle Raser frei!
Im Namen des Volkes macht dieser mutige Richter endlich Schluss mit der Blitzer-Abzocke!
Amtsrichter Helmut Knöner (62, seit 33 Jahren im Amt) aus Herford spricht seit einer Woche ALLE Raser FREI, die mit Fotos oder Videos überführt wurden! 42 Sünder durften schon ungestraft seinen Gerichtssaal verlassen. Und der Jurist will so weitermachen...
Härter kann ein Urteil nicht sein. Denn so überraschend begründet Richter Knöner diesen Alleingang: „Radarfallen sind oft reine Abzocke. Es gibt kein Gesetz, das regelt, wann, wo und wie Messungen durchgeführt werden. Für mich besteht der Anfangsverdacht, dass Städte, Kreise oder Polizeibehörden nur Geld machen wollen und nicht nur im Sinne der Verkehrssicherheit handeln.“
Das Blitzen von Temposündern wird bisher bundesweit nach Paragraph 100 H, Absatz 1, Artikel 1, Strafprozessordnung gerechtfertigt. „Auch ohne Wissen des Betroffenen dürfen außerhalb der Wohnung Bildaufnahmen hergestellt werden“, steht da.
Knöner: „Der Paragraph stammt ursprünglich aus der Terroristenbekämpfung und wird einfach auf die Verfolgung von Verkehrssündern übertragen. Das darf nicht sein! Denn das heimliche Anfertigen eines Fotos ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.“
Der streitbare Richter fordert ein Gesetz, in dem die Tempoüberwachung klar geregelt wird. Für ihn steht fest: „Bis dahin werde ich keinen geblitzten Raser verurteilen.“
Richter Knöner bearbeitet seit 30 Jahren Verkehrssachen und sorgte bereits 2008 für Schlagzeilen. Damals lehnte er die Verurteilung von Rasern nach Lasermessungen ab.
Meldung in WDR 2 um 16.50 am 10.11.2010:
Herforder Richter spricht 40 Raser frei.
Ein Richter in Herford hält Radarfallen offenbar für Geldschneiderei.
Deshalb hat er Zeitungsberichten von Mittwoch zufolge mehr als 40 geblitzte Autofahrer freigesprochen. Der Richter kritisierte in einem Interview mit der "Neuen Westfälischen" die rechtlichen Grundlagen der Verkehrsüberwachung.
Seiner Ansicht nach werden Fotos und Videos von Autofahrern auf Grundlage eines Terrorabwehrgesetzes gemacht. Es müsse Regeln geben, wo Starenkästen sinnvoll und zweckmäßig seien. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat nach Bekanntwerden der Freispruchsserie angekündigt, die Fälle zu prüfen und eventuell Beschwerde dagegen einzulegen.
Quelle: WDR.de
"Richter" Helmut Knöner (*23.01.1948, seit 3.3.1980 in Herford) am Amtsgericht Herford spricht momentan sämtliche Temposünder frei, da er das Blitzen als reine Geldschneiderei ansieht….
Der Kreis Herford ist darüber nicht sehr glücklich...
Bundesverfassungsgericht hebelt Blitzer aus
Autofahrer dürfen hoffen.
Möglicher Weise könnten sämtliche Blitzer, Radarfallen und Videoüberwachungsanlagen im Straßenverkehr gegen das Grundgesetz verstoßen. Ein kaum bekanntes Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus den vergangenen Wochen macht es möglich.
ein findiger ADAC-Anwalt hat vor Gericht bereits erste Erfolge erzielt. Unter Aktenzeichen 2 BvR 941/08 hatte ein Autofahrer aus Güstrow vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Die Polizei hatte ihn von einer Autobahnbrücke aus gefilmt. Der Mann nannte das einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Niemand dürfe ihn einfach filmen. Daß er 29 km/h zu schnell war, trat in den Hintergrund.
Und damit stehen sämtliche Blitzer, Radarfallen und Videoüberwachungsanlagen in der Öffentlichkeit auf der Kippe. Sind sie alle nach dem BfiD-Recht rechtswidrig?
Die Verfassungs-Richter entschieden, daß die „angefertigten Videoaufzeichnungen" ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 des "Grundgesetzes(GG)“ darstellen.
Außerdem wurde befunden, daß ein Erlaß eines Ministeriums zur Legalisierung dieser Videoaufnahmen rechtlich nicht ausreicht.
Das Dresdner Amtsgericht hat auf Grundlage des neuen Urteils des Bundesverfassungsgerichts bereits zwei Bußgeldverfahren eingestellt.
In dem einen ging es um eine Videoaufzeichnung, in dem anderen um einen Rotlichtverstoß. Zwei weitere seiner Verfahren wurden ausgesetzt. Jede Art von Aufzeichnungen im Straßenverkehr sind neuerdings „unrechtmäßig erhobene Daten und die dürfen in der Regel vor Gericht nicht als Beweis verwertet werden.
Nach Informationen des ADAC stellen auch die Amtsgerichte Grimma, Wurzen, Eilenburg und Torgau aktuell Verfahren ein. Alle offenen Bußgeldverfahren im Straßenverkehr können also angefochten werden. Alle bereits abgeschlossenen Verfahren können leider, nach dem BfiD-Recht?, nicht erneut zur Vorlage gebracht werden.
Dazu meint der Admin:
Nach internationalem Recht schon, denn der Verstoß ist ein Verstoß gegen das Menschenrecht: Das Recht auf das eigene Bild! Nach dem BfiD-GG besagt der Art. 25 GG:
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des "Bundesrechtes". Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die "Bewohner"(man beachte es wird nicht von Staatsbürgern oder Bürgern geschrieben, des Bundesgebietes. Damit sind also alle Bewohner, auch Ausländer gemeint!
kaum zu glauben, aber jetzt ist es amtlich
hier meine Antwort darauf...
Die erwähnte "Anzeige" betrifft die Anzeige wegen EU-Wahlbetruges am Deutschen Volk
Wie Sie sehen, machen es sich diese "Richter" sehr einfach! Sie begünden ihre Entscheidung mit dem GG, das nachweislich zumindest zum 17.7.1990 über den Art. 23 GG a.F. aufgehoben worden ist!
Da kann ich nur sagen: Willkür ohne Ende...
Nichts desto Trotz: Die Aktion BVerfGE soll weiterlaufen. Senden Sie trotzdem alle Ihre "gelben Briefe" einer rechtwidrigen Justiz eines Nichtstaates, der sog. "BRD" an das BVerfGE unter diesem Aktenzeichen: 2 BvR 810/09. Dieser Ausgang war zu erwarten. Was will das sog. BVerfGE machen, wenn nach und mach alle Bürger sich gegen solche rechtwidrigen "gelben Briefe" wehrt? Also whert Euch und macht alle mit...
2. Antwort des BVerfGE und meine Rückantwort
3. Achtung neues Aktenzeichen: 2BvR 810/09
(bitte bei allen Rücksendungen angeben!)
Hier nochmals eine Aufklärung (siehe auch unter Musterschreiben) für den Gerichtsvollzieher und wie Sie sich verhalten sollten...
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